Geförderte Kurse sind gefragt: Das merken wir von kursfinder.de regelmäßig im Austausch mit den Nutzern unseres Portals. Durch die Corona-Krise ist der Wunsch nach Förderung für berufliche Weiterbildung noch mehr in den Mittelpunkt gerückt. Darauf hat der deutsche Bundestag nun reagiert: Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz sollen Arbeitskräfte in herausfordernden Zeiten mehr gestärkt werden. Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung werden die Fördermöglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik weiterentwickelt.
Die Regierung reagiert mit dem neuen Gesetz auf den Bedarf, die Qualifikationen und Kompetenzen der Arbeitskräfte dem Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Arbeitswelt anzupassen. So sollen die Beschäftigten im Land auf die Arbeitswelt von morgen vorbereitet werden.
Welche Verbesserungen bringt das Arbeit-von-morgen-Gesetz?
Bereits durch das Qualifizierungschancengesetz wurde die Förderung von Weiterbildung verbessert. Das wird nun weiter ausgebaut: Besonders in stark vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen wird die Förderung optimiert: So steigen die Fördersätze um weitere 10 Prozentpunkte, wenn größere Teile der Belegschaft qualifiziert werden.
Mit einer Steigerung der Fördersätze um weitere 5 Prozentpunkte honoriert das neue Gesetz Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur beruflichen Weiterbildung.
Betriebe können für ihre Beschäftigten ab 2021 diese Förderleistungen mit einem Sammelantrag beantragen.
Damit mehr Beschäftigte von den neuen Förderbedingungen profitieren können, wird die Mindestdauer geförderter Weiterbildungen gesenkt: von bislang mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden.
Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben, werden durch das Gesetz bei der Nachqualifizierung unterstützt – vorausgesetzt der Abschluss steigert die Beschäftigungsfähigkeit.
In Zukunft kann auch die Qualifizierung in einer Transfergesellschaft gefördert werden – und zwar unabhängig von Alter und Berufsabschluss und über das Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hinaus.
Durch das Gesetz steigen die Kostensätze an, um die hohe Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern, und erlauben dadurch mehr Spielraum bei der Zulassung der Maßnahme.
Auch die Assistierte Ausbildung wird mit dem Gesetz verankert und weiterentwickelt, weil es in der Arbeitswelt auf eine gute Berufsausbildung ankommt.
Grenzgänger, die in einem Betrieb in Deutschland ausgebildet werden, werden mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz ausbildungsbegleitend gefördert.
Eine weitere Neuerung: Die Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit wird modernisiert und gestärkt. Ab 2022 soll die Arbeitsuchend- und Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit elektronisch erfolgen. Beratungstermine können dann auch per Video-Call durchgeführt werden.
Neue Lösungen für die Corona-Krise werden mit dem Gesetz geschaffen
Die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten und anderen betrieblichen Mitbestimmungsorganen wird durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz sichergestellt: Bis Ende 2020 können Sitzungen und Beschlussfassungen auch per Telefon- und Videokonferenz durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Einigungsstellen. Selbst Betriebsversammlungen dürfen bis zum Jahresende audio-visuell ausgetragen werden.
Das Gesetz ermöglicht es der Bundesregierung, in krisenhaften Situationen die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes befristet auf bis zu 24 Monate zu verlängern, ohne dass der gesamte Arbeitsmarkt von der Krise betroffen ist. Das gilt für Regionen und Branchen, die besonders stark von den Auswirkungen der Krise betroffen sind.
Wer aktuell aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeitergeld erhält und während des Arbeitsausfalls einer Nebentätigkeit in einer systemrelevanten Branche als Minijobber nachgeht, bekommt seit April das daraus erzielte Einkommen nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Im Zuge der stetig steigenden Nachfrage nach geförderten Weiterbildungen haben wir von kursfinder.de nun ebenfalls eine Optimierung vorgenommen: Wir haben in unserem Portal als neuen Suchfilter “Geförderte Kurse” integriert – für noch mehr Nutzerfreundlichkeit.
So finden Weiterbildungssuchende, die ausschließlich nach geförderten Seminaren Ausschau halten, schneller den passenden Kurs und müssen nicht erst bei Ihnen oder bei uns nachfragen, ob das gewünschte Angebot förderfähig ist. Innerhalb der Kursübersicht werden diese Angebote mit “Staatliche Förderung möglich” gekennzeichnet.
Sie bieten geförderte Kurse an, die bei uns noch nicht als solche hinterlegt sind? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.