Förderungen für berufliche Weiterbildungen

 

Die Förderungslandschaft im Bereich Weiterbildung ist in Deutschland groß und die Möglichkeiten und Voraussetzungen sind vielfältig und individuell. Allgemein lassen sich Förderungen durch den Bund, die Länder und den Arbeitgeber unterscheiden.

Welche Förderungen gibt es?

Förderungen durch den Bund
  • Bildungsgutschein
  • Bildungsprämie (Prämiengutschein) Qualifizierungschancengesetz 
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
  • Aufstiegs-Bafög
  • Weiterbildungsstipendium
  • Aufstiegsstipendium
Förderungen durch das Bundesland
  • Aufstiegs-Bafög
  • Weiterbildungsscheck (SN, TH, HB)
  • Qualischeck (HE, RP)
  • Bildungsscheck (NW, BB, MV, BY)
  • Weiterbildungsbonus (SH, HH)
  • Bildungsurlaub (überall, außer BY und SN)
  • Weiterbildung Direkt/ Weiterbildung Betrieb (ST)
Förderungen durch den Arbeitgeber
  • Bildungsurlaub
  • Individuelle Absprachen

 

Wer wird gefördert?

Die verschiedenen Förderungen richten sich häufig nach dem Arbeitsverhältnis, in dem sich eine Person befindet, und deren Qualifikation. Auch das Alter und Gehalt können eine Rolle spielen und darüber entscheiden, ob Anspruch auf eine Förderung besteht.

ArbeitnehmerIn
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Bildungsprämie (Geringverdiener)
  • Bildungsgutschein
  • Aufstiegs-Bafög
  • Weiterbildungsstipendium (berufserfahrene Fachkräfte)
  • Aufstiegsstipendium (berufserfahrene Fachkräfte)
Arbeitssuchende
  • Bildungsgutschein
  • Bildungsprämie
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Zukünftig von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Bildungsgutschein
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Selbstständige und Existenzgründer
  • Aufstiegs-Bafög
  • Bildungsprämie
  • Länderspezifische Programme
  • Bildungsschecks (MV)
Unternehmen
  • Qualifizierungschancengesetz
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
  • Bildungsschecks (MV)

 

Welche Kosten werden übernommen?

Welche Kosten für eine berufliche Weiterbildung vom Bund oder Bundesland übernommen werden, richtet sich nach dem Förderprogramm und den Umständen, in denen sich die geförderte Person befindet. In den meisten Fällen werden die Kursgebühren oder Weiterbildungskosten teilweise oder komplett übernommen, aber auch Fahrtkosten oder anfallende Zahlungen für Übernachtungen und Verpflegung am Veranstaltungsort können übernommen werden. Eine andere Möglichkeit ist die Lohnfortzahlung während einer berufsbegleitenden Weiterbildung. Auch bei der Betreuung von Kindern können Bund und Länder finanzielle Hilfe leisten und somit besonders Alleinerziehende unterstützen.

 

Die Förderprogramme im Überblick

1. Bildungsgutschein
Vom Bildungsgutschein profitieren Menschen, die eine Umschulung machen wollen, keinen Berufsabschluss haben, in ihrem Beruf keine Perspektive haben oder bereits arbeitslos sind. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit ausgestellt, sofern diese eine Umschulung für notwendig hält. Die Fortbildung wird zu 100 % vom Bund gefördert. Auch können Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkosten zum Kursort übernommen werden. Der Bildungsgutschein hat jedoch eine begrenzte Gültigkeitsdauer: Wird mit der Weiterbildung innerhalb von drei Monaten nicht begonnen, verfällt er.

2. Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein, der Teil des Programms Bildungsprämie ist, werden berufliche Fortbildungen gefördert: Der Bund steuert 50 % der Weiterbildungsgebühren, jedoch nicht mehr als 500 Euro, bei. Die Kosten der Weiterbildung dürfen seit 1. Juli 2017 in den meisten Ländern 1.000 Euro übersteigen. Nur in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein liegt die Grenze noch bei 1.000 Euro. Für kostenintensivere Fortbildungen haben diese Länder eigene Programme. Voraussetzung für einen Prämiengutschein: Die Jahreseinkommensgrenze liegt bei 20.000 Euro, der Antragsteller ist erwerbstätig, Rentner, in Eltern- oder Pflegezeit. 


3. Spargutschein
Vermögenswirksame Leistungen sind etwas Feines: Wer sich ein Guthaben angespart hat, kann bei einer geplanten längeren, meist kostenintensiveren Weiterbildung darauf zurückgreifen. Ein Spargutschein, der Teil des Programms Bildungsprämie ist, erlaubt es, vor Ablauf der Sperrfrist Geld vom Sparguthaben zu entnehmen, während die Sparzulage erhalten bleibt.


4. Aufstiegs-Bafög
Aufstiegsfortbildungen können die Haushaltskasse belasten. Der Staat bietet mit dem Aufstiegs-Bafög Abhilfe: Das Programm beinhaltet zinsgünstige Darlehen sowie Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Allerdings müssen dazu Kurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden besucht werden. Einen Zuschuss von 40 % erhalten Weiterbildungsteilnehmer bei Kurs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro. Wird die Prüfung bestanden, müssen 40 % des auf die Kurs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens nicht zurückgezahlt werden.


5. Aufstiegsstipendium
So manche Fachkraft denkt über ein Studium nach, um sich beruflich weiterzuentwickeln. Handelt es sich dabei um ein Erststudium, greift das Aufstiegsstipendium: Damit erhalten Fachkräfte, die in Vollzeit studieren, monatlich 815 Euro. Für ein berufsbegleitendes Studium gibt es jährlich 2.400 Euro – unabhängig vom Einkommen. Das Stipendium ist jedoch an Voraussetzungen gekoppelt: So darf etwa der Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses der Berufsschule nicht schlechter als 1,9 sein.


6. Weiterbildungsstipendium
Jung, engagiert, erwerbstätig: Auf wen diese Attribute zutreffen, der kann bei einer fachbezogenen beruflichen Weiterbildung oder einer fachübergreifenden Qualifizierung von einem Weiterbildungsstipendium profitieren. Ist der Stipendiat unter 25 Jahre alt und kommt für 10 % der Weiterbildungskosten selbst auf, steuert der Bund 7.200 Euro – verteilt auf drei Jahre – bei. Als Fördervoraussetzung müssen jedoch besondere Leistungen in der Ausbildung oder im Beruf erbracht worden sein.


7. Bildungsurlaub
Wie soll man neben der Arbeit noch eine Weiterbildung bewerkstelligen? Hier greift der Bildungsurlaub.
Ein Bundesgesetz, welches den Anspruch auf Bildungsurlaub deutschlandweit regelt, gibt es nicht.  So kann jedes Bundesland eigene Regeln aufstellen. Der Bildungsurlaub unterliegt dabei den Regeln des Bundeslandes, in dem man arbeitet. Üblicherweise haben Arbeitnehmer mit einer Fünf-Tage-Woche einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Kurse können variieren und sind nicht auf die berufliche Weiterbildung beschränkt. Die Kosten für die Weiterbildung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer übernimmt die Seminar- oder Kurskosten und gegebenenfalls anfallende Kosten für Anfahrt sowie Übernachtung, während der Arbeitgeber während der Weiterbildungsmaßnahme in der Regel das Entgelt weiter zahlt.  


8. Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine staatliche Förderung der Bundesregierung und Teil der Qualifizierungsoffensive”. Das Gesetz weitet die staatliche Förderleistung für Weiterbildung aus und erweitert die bisherige Zielgruppe. Durch dieses Programm werden auch aktuell beschäftigte Arbeitnehmer gefördert und gezielt weitergebildet, um langfristige Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben und mit der Digitalisierung Schritt zu halten. Neben finanziellen Mitteln für die Weiterbildung stellt die Bundesagentur für Arbeit auch ein größeres Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Der Umfang der Förderung richtet sich nach deren Alter, Qualifikation und der Betriebsgröße. Die Förderung splittet sich in zwei Bereiche: Zum einen werden die Weiterbildungskosten, zum anderen das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung übernommen.

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Annika Krone

Als Organisationsentwicklerin im Bereich Bildung und Weiterbildungsberaterin steht sie bei kursfinder.de allen (Weiter-) Bildungshungrigen per Chat, E-Mail oder Telefon unterstützend zur Seite.